Das Messen von Überholabständen anhand von Videoaufnahmen kann entscheidend sein, um gefährliche Verkehrssituationen zu dokumentieren. Mit der richtigen Methode und etwas Mathematik lässt sich der Abstand zwischen einem überholenden Fahrzeug und einem Fahrrad präzise bestimmen.
Schritt 1: Voraussetzungen
- Videoaufnahme: Eine klare Aufnahme des Überholvorgangs.
- Bekannte Referenzgröße: Idealerweise eine sichtbare Fahrbahnmarkierung oder ein anderes messbares Objekt im Bild.
Schritt 2: Standbild extrahieren
Wähle ein geeignetes Standbild aus dem Video, das den geringsten Abstand zwischen dir und dem überholenden Fahrzeug zeigt.
Schritt 3: Bildanalyse
- gehe in das Online Tool https://wiki.fricklers.org/abstand.html
- lade das Standbild hoch
- blaue und weiße Linie verschieben, um eine Referenzbreite zu markieren (z.B. Fahrbahnbegrenzung)
- Gib die Referenzbreite oben links an (in cm)
- Mit roter Linie markiere die rechte Außenkante des Auto (am besten am Reifen)
Schritt 4: Berücksichtigung von Fahrzeug- und Fahrradteilen
Beachte, dass Teile wie Seitenspiegel des Autos oder der Fahrradlenker den tatsächlichen Abstand verringern können. Ziehe dazu die entsprechenden Maße von dem berechneten Abstand ab, um den effektiven Überholabstand zu erhalten. Der Rechner sollte dir dabei helfen:
Tipps
Du hast es sicher irgendwie gewusst, aber tatsächlich sind Straßenmarkierungen in Deutschland einheitlich.
Längsmarkierungen
Verhältnis von Strich zu Lücke bei Leitlinien, in der Regel haben diese ein Verhältnis von 1 zu 2 (außerhalb von Knotenpunkten)
- Autobahn: 6 m (Strich), 12 m (Lücke)
- Innerorts (außerhalb von Knotenpunkten): 3 m (Strich), 6 m (Lücke)
- Außerorts: 4 m (Strich), 8 m (Lücke)
- Verhältnis Knotenpunktbereich: 1 zu 1 (oft 3 m zu 3 m)
Quermarkierungen
- Breiten
- Schmalstrich: 0,12 m
- Breitstrich (z. B. Abtrennung des Seitenstreifens): 0,25 m
- Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“): 0,5 m (Abstand 0,5 m, Länge mindestens 3 m)
- Fußgängerfurt
- unterbrochener Querstrich 2,5 zu 1
- Breite 0,12 m (0,25 m bei Radfahrerfurt)
- Länge 0,5 m (Strich), 0,20 m (Lücke)