OLG Frankfurt: Verwirrende Beschilderung schützt nicht vor Verantwortung im Straßenverkehr

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass eine angeblich verwirrende Beschilderung keine Entschuldigung für überhöhte Geschwindigkeit darstellt. Ein Autofahrer war mit 146 km/h auf einer Autobahn unterwegs, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h lag. Er argumentierte, die vorhandenen Klappschilder seien missverständlich gewesen und hätten ihn zu der Annahme verleitet, schneller fahren zu dürfen.

Das Gericht wies diese Argumentation zurück und betonte, dass Verkehrsteilnehmer bei Unklarheiten besonders vorsichtig agieren müssen. Wenn ein Fahrer Verkehrszeichen nicht versteht oder sie als widersprüchlich empfindet, ist er verpflichtet, seine Geschwindigkeit anzupassen und im Zweifel langsamer zu fahren. Das OLG stellte zudem infrage, ob der Betroffene kognitiv in der Lage sei, am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn er die Bedeutung der Schilder nicht erfassen könne.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr. Unabhängig davon, ob Beschilderungen als verwirrend empfunden werden, liegt es in der Verantwortung jedes Fahrers, die Verkehrssituation richtig einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Im Zweifelsfall sollte stets defensiv und mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main verdeutlicht, dass Unkenntnis oder Missverständnisse bezüglich Verkehrszeichen nicht als Entschuldigung für Verkehrsverstöße gelten können. Vielmehr wird von jedem Verkehrsteilnehmer erwartet, dass er bei Unsicherheiten besondere Vorsicht walten lässt und seine Fahrweise entsprechend anpasst.

Dieses Urteil dient als wichtige Erinnerung daran, dass die Verantwortung für sicheres Fahren stets beim Fahrer liegt. Es ist unerlässlich, aufmerksam zu sein, Verkehrszeichen korrekt zu interpretieren und im Zweifelsfall eher defensiv zu fahren, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden.

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschl. v. 20.1.2025, Az. 2 Orbs 4/25