Eine Glosse über das große Schweigen beim kleinen Abstand
Berlin, im Frühling 2026. Irgendwo auf der BAB 100, nachts um halb zwei, fliegt ein E-Scooter von einer Brücke. Knapp verfehlt er einen Taxifahrer. Wenige Zentimeter, teilt die Polizei lakonisch mit — und schickt gleich die 3. Mordkommission los. Gemeinsame Pressemitteilung mit der Staatsanwaltschaft inklusive. Zeugenaufruf. Dash-Cam-Appell. Der volle Apparat.

Völlig zu Recht, wohlgemerkt. Wer einen Gegenstand von einer Autobahnbrücke wirft, der meint es ernst mit dem Tod. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist versuchter Mord — und die Gesellschaft hat ein offensichtliches, nachvollziehbares, dringendes Interesse daran, dass so jemand gefunden wird.
Merkwürdig wird es, wenn man den Blick nur leicht schwenkt.
Denn auf denselben Berliner Straßen passiert täglich etwas strukturell Ähnliches: Radfahrerinnen und Radfahrer, die von Kraftfahrzeugen mit wenigen Zentimetern Seitenabstand überholt werden. Manchmal bei Tempo 50, manchmal deutlich schneller. Das Resultat bei einem Sturz wäre dasselbe wie beim E-Scooter auf der Autobahn: Schwerverletzung oder Tod. Der Unterschied: Der Überholende sitzt in einem warmen Auto und wollte vielleicht nur schnell nach Hause.
Dass hier nicht weniger Todesnähe herrscht als auf der A100 in jener Aprilnacht, lässt sich schwer wegdiskutieren. Und doch: Wenn Betroffene solche Vorfälle dokumentieren und bei der Polizei anzeigen – wie bei keinoeffentlichesinteresse.org – erhalten sie regelmäßig post zurück mit dem Vermerk: Kein öffentliches Interesse. Einstellungsbescheid. Danke für Ihre Meldung, auf Wiedersehen.
Man lernt also: Wenige Zentimeter auf der Autobahn, dramatisch und anonym herbeigeführt, sind ein Fall für die Mordkommission. Wenige Zentimeter auf der Fahrradstraße, routiniert und im Vollbesitz eines Führerscheins herbeigeführt, sind eine Angelegenheit ohne öffentliches Interesse.
Das ist kein Angriff auf die Beamten, die in der Nacht vom 26. April auf der Schöneberger Autobahn ihren Job gemacht haben — sie haben ihn richtig gemacht. Es ist eine Frage an das System, das denselben physikalischen Tatbestand (Körper bewegt sich mit hoher Geschwindigkeit auf Mensch zu, Abstand: wenige Zentimeter) je nach Werkzeug und Kontext so grundlegend unterschiedlich bewertet.
Der E-Scooter-Werfer ist anonym, vermutlich jung, vermutlich unvernünftig. Der Autofahrer, der beim Überholen den Ellenbogen eines Radfahrers streift, ist namentlich bekannt, zugelassen, versichert — und damit offenbar auch unantastbar.
Ein Maß für alle wäre zu viel verlangt. Zwei Maße hingegen lassen sich sehr gut verwalten.
Quellen: